Reisen Impressum
Reise Service Frank Hille


Datenschutzerklärung






Impressum von Reise Service Hille


Reisen Myanmar ReiseService Hille
Inhaber Frank Hille
Gumbertstrasse 186
40229 Düsseldorf


Tel. 0211 2103878
Fax. 0211 2201081

Mail: reiseservicehille@t-online.de

St.-Nr.: 133 / 5129 / 1502

Inhaltlich Verantwortlicher gemäß 10 Absatz 3 MDStV:
Frank Hille (Anschrift wie oben)


Reiseversicherungen:

Wir vermitteln Reiseversicherungen im Status eines erlaubnisfreien Annexvermittlers gemäß § 34d Abs. 8 Nr. 1 Gewerbeordnung (GewO).

Beschwerdestelle bei Streitigkeiten mit Versicherungsvermittlern:

Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32
10006 Berlin

Telefon: 0800 3696000
Fax: 0800 3699000
E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
www.versicherungsombudsmann.de


Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.


Allgemeine Geschäftsbedingungen RSH

Für die Vermittlung von Reisen über die Seiten von "reiseservicehille.de" bzw. "asien-reisen-hille.de" gelten die nachfolgenden Bedingungen. Betreiber der Seiten von "reiseservicehille" bzw. "asien-reisen-hille.de" ist der ReiseService Hille, nachfolgend nachfolgend RSH genannt. Die nachfolgenden Bedingungen regeln das Rechtsverhältnis zwischen dem Anmeldenden (nachfolgend Kunde genannt) und RSH.

I. Vertragsverhältnis
Zwischen dem Kunden und RSH kommt ein Vermittlungsvertrag zustande. Der Kunde beauftragt RSH, für ihn Reisen und Reiseleistungen mit Reiseveranstaltern und sonstigen Leistungsträgern zu vermitteln. Zum Vertragsschluß kommt es durch Auftrag des Kunden, der durch RSH angenommen wird. Der Auftrag des Kunden kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder über Online-Dienste erteilt werden. Bei einer Anmeldung über elektronische Medien (Internet) macht der Kunde RSH mit Absenden des Buchungsauftrages ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Geschäftsbesorgungsvertrages. Hieran ist der Kunde bis zur Annahme durch RSH, jedoch längstens 14 Tage ab Anmeldedatum gebunden. Der Vertrag kommt erst mit der Buchungsbestätigung / Rechnung zustande, welche auch in elektronischer o.ä. Form (z.B. e-Mail) übersandt werden kann. Eine Reiseanmeldung über die Seite "reiseservicehille.de" ist nur dann zulässig, wenn der Kunde das 18. Lebensjahr vollendet hat und voll geschäftsfähig ist.

RSH tritt bezüglich der vom Kunden gebuchten Leistungen lediglich als Vermittler auf. Für die vermittelten Leistungen selbst gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Veranstalter bzw. Leistungsträger, die in den jeweils vermittelten Vertrag einbezogen werden und dem Kunden auf Wunsch vor Vertragsschluß zur Verfügung gestellt werden. Dies betrifft insbesondere auch Inhalt und Umfang der gebuchten Leistungen, Stornierungen und Umbuchungen, Fälligkeiten und Zahlungsmodalitäten des Reisepreises sowie etwaige Gewährleistungsansprüche bei mangelhafter Leistungserbringung.

Die vertragliche Verpflichtung von RSH beschränkt sich lediglich auf die Vermittlung der angebotenen und vorhandenen Reisen. Die Durchführung der gebuchten Reise als solche gehört nicht zu unseren Vertragspflichten.

II. Serviceentgelte
Der RSH erhebt für die Vermittlung von Pauschalreisen und sonstiger Leistungen, die von Reiseveranstaltern angeboten werden, kein Serviceentgelt. Für die Vermittlung sonstiger Leistungen einschließlich Leistungen von Fluggesellschaften, Bahn u.a. sowie für die Erbringung sonstiger Leistungen für den Kunden werden nachfolgende Serviceentgelte berechnet:

Flug: IATA-Tickets: € 15.-
Erstattungen: € 15.-
Visa-Beschaffung: € 15.-
Umbuchungen und Stornierungen bzgl. vorgenannter Serviceleistungen: € 15.-

Zusätzlich zu obigen Serviceentgelten kommen noch die jeweiligen Gebühren für Umbuchungen oder Stornierungen der jeweiligen Verkehrsträger, welche der Kunde vor einer Umbuchung oder Stornierung beim RSH erfragen kann.

Die Serviceentgelte sind bei Rechnungsstellung sofort fällig. Die Fälligkeit steht in keinem Zusammenhang mit der Fälligkeit der gebuchten Leistungen (z.B. der Reisepreiszahlungen). Sollte der Kunde gebuchte Reisen und Leistungen umbuchen oder stornieren, bleibt der Anspruch des Reisebüros auf bereits angefallene Serviceentgelte unberührt. Entstandene Aufwendungen sind ebenfalls zu erstatten.

III. Stornierungen / Umbuchungen
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise und dem Vermittlungsvertrag zurücktreten. Maßgeblicher Zeitpunkt ist der Zugang der Rücktritts beim jeweiligen Leistungsträger. Der Kunde hat die Stornierung schriftlich oder in elektronischer o.ä. Form (z.B. e-Mail) dem RSH gegenüber zu erklären. Das gleiche gilt, wenn der Kunde vor Reiseantritt die Reise umbuchen möchte.

Außer bei Pauschalreisen ist eine Umbuchung einer gebuchten und bestätigten Reise nur durch Rücktritt von der gebuchten und gleichzeitig erneuter Buchung einer anderen Reise möglich, es sei denn, der Leistungsträger hat hierfür abweichende Bestimmungen vorgesehen. Hierbei entstehende Unkosten für die Umbuchung oder zu zahlende Teilreisevergütungen im Falle der Umbuchung richten sich nach den Bedingungen des jeweiligen Reiseveranstalters.

Im Falle einer endgültigen Stornierung durch den Kunden richtet sich die Höhe der hierfür anfallenden Kosten nach den Bestimmungen des jeweiligen Reiseveranstalters oder Leistungsträgers.

IV. Bezahlung
Soweit RSH Reiseleistungen in Rechnung stellt und Rechnungen einzieht, geschieht dies ausschließlich im Namen und für Rechnung des jeweiligen Reiseveranstalters oder Leistungsträgers.

Bei Vermittlung einer Pauschalreise richtet sich die Zahlungsabwicklung nach den vom jeweiligen Veranstalter gültigen Zahlungsbedingungen. Sofern die An- oder Restzahlung an RSH zu erfolgen hat, darf die Zahlung erst dann erfolgen, wenn dem Kunden ein Sicherungsschein gem. § 651 k III BGB ausgehändigt worden ist. Die Aushändigung des Sicherungsscheins kann auch in elektronischer o.ä. Form (z.B. e-Mail) erfolgen.

Hinsichtlich der Vermittlung anderer Leistungen kann bei Vertragsschluß eine angemessene Anzahlung verlangt werden, die auf den Reisepreis angerechnet wird. Weitere Zahlungen werden zu den vereinbarten Terminen fällig. Bei kurzfristigen Anmeldungen, oder wenn es die Tarifbedingungen vorschreiben, ist der Gesamtpreis sofort fällig.

Sofern eine gebuchte Leistung per Kreditkarte bezahlt werden kann, erteilt der Kunde RSH die ausdrückliche Ermächtigung, im Auftrag des Reiseveranstalters oder Leistungsträgers den geschuldeten Reisepreis über die Kreditkartennummer des Kunden einzuziehen. RSH behält sich das Recht vor, die Legitimation des Karteninhabers zu überprüfen, bevor die Reiseleistung fest gebucht wird.

Bei Buchung einer Pauschalreise und Inkasso über RSH behält sich RSH im Falle von verspäteter oder unvollständiger Zahlung vor, den jeweiligen Reiseveranstalter hierüber zu informieren; dies kann dazu führen, daß die Reise für den Kunden gebührenpflichtig nach den Stornobedingungen des Veranstalters storniert wird. Bei Buchungen von Linienflügen oder anderer Reisen, welche nicht Pauschalreisen sind, behält sich RSH das Recht vor, in obigem Fall diese Leistungen zu Lasten des Kunden kostenpflichtig zu stornieren. Vor einer geplanten Stornierung wird der Kunde von RSH darauf hingewiesen.

Sofern Zahlungen, welche per Lastschrift oder Kreditkarte eingezogen wurden, aufgrund von Umständen, die in den Verantworungbereich des Kunden fallen, zurückgebucht werden, hat der Kunde hierfür Bearbeitungskosten in Höhe von 15.- € zuzüglich Gebühren der Kreditinstitute zu erstatten; diese Bearbeitungskosten sind sofort zur Zahlung fällig.

V. Reiseunterlagen
Der Versand der Reiseunterlagen erfolgt erst nach vollständigem Zahlungseingang. Bei kurzfristigen Buchungen können die Tickets am Flughafen hinterlegt werden oder per Nachnahme auf Kosten des Kunden verschickt werden.

VI. Pflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, erhaltene Reiseunterlagen sofort auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit hin zu überprüfen. Sofern der Inhalt der Reiseunterlagen von der gebuchten Leistung abweicht oder unvollständig ist, hat der Kunde unverzüglich mit RSH Kontakt aufzunehmen und die fehlerhaften Reiseunterlagen zu rügen. Das gleiche gilt, wenn die Reiseunterlagen nicht spätestens eine Woche vor dem geplanten Reisebeginn beim Kunden eingegangen sind, außer es wurde eine Tickethinterlegung vereinbart. Im eigenen Interesse des Kunden wird empfohlen, fehlerhafte Reiseunterlagen schriftlich zu rügen. Unterläßt der Kunde eine unverzügliche Rüge und wird aufgrund der fehlerhaften Reiseunterlagen der Kunde von der Beförderung o.ä. ausgeschlossen oder erhält er nicht die gebuchten Leistungen, so ist eine Haftung Seitens RSH ausgeschlossen.

Der Kunde ist dafür verantwortlich, in Bezug auf Check-In-Zeiten, nochmalige Bestätigung von Rückflügen und andere Angelegenheiten die Vorgaben der Fluggesellschaften oder anderer Reiseanbieter einzuhalten. Der Check-In bei Auslandsflügen sollte mindestens 120 Minuten vor Abflug erfolgen, bei Inlandsflügen 90 Minuten vor Abflug. Einige Fluggesellschaften verlangen eine Bestätigung Ihrer Flugbuchung bis spätestens 72 Stunden vor dem Abflug. Erfolgt innerhalb dieser Zeit keine solche Bestätigung gegenüber der Fluggesellschaft, wird Ihre Buchung möglicherweise storniert. Bezüglich Flugtickets ist der Kunde außerdem verpflichtet, alle Flugcoupons in der richtigen Reihenfolge zu benutzen. Sollte der Kunde diesen Anforderungen nicht nachkommen, kann die Fluggesellschaft das Ticket für ungültig erklären. Eine Rückerstattung für nicht vollständig abgeflogene Flugscheine ist nicht möglich.

VII. Einreise- und Gesundheitsbestimmungen
Informationen von RSH beziehen sich auf den Stand zum Zeitpunkt der Buchung. Bei Reiseleistungen wird dabei grundsätzlich unterstellt, daß der Kunde und von ihm vertretene weitere Reiseteilnehmer deutsche Staatsangehörige sind, es sei denn, daß die Zugehörigkeit zu einem anderen Staat offensichtlich erkennbar ist oder RSH mitgeteilt wurde. In der Person des Reiseteilnehmers begründete sonstige persönliche Umstände können dabei nicht berücksichtigt werden, es sei denn, sie sind offenkundig oder RSH mitgeteilt worden.

Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, sich selbst über die gültigen in- und ausländischen Ein- ,Weiter- und Ausreisevorschriften vor allem im Hinblick auf eventuell benötigte (Transit-) Visa zu informieren. Auskünfte hierüber erteilen die jeweiligen konsularischen Vertretungen der einzelnen Länder. Eine Übersicht über wichtige Vorschriften sowie ein Überblick über die konsularischen Vertretungen können Sie der Hompage des Auswärtigen Amtes entnehmen (www.auswaertigesamt.de).

RSH weist ausdrücklich darauf hin, daß jederzeit die Möglichkeit einer Änderung dieser die Reise betreffende Bestimmungen durch staatliche Behörden gegeben ist. RSH wird sich im Rahmen seiner Möglichkeiten bemühen, den Kunden von etwaigen Änderungen so rechtzeitig wie möglich zu unterrichten. Dem Kunden wird jedoch nahegelegt, selbst die Nachrichten mit Hilfe aller ihm zur Verfügung stehenden Medien wegen Änderungen dieser Bestimmungen in seinem Ziel oder Transitland zu verfolgen, um sich frühzeitig auf geänderte Umstände einstellen zu können.

Dem Kunden wird geraten, sich rechtzeitig über Infektions- und Impfschutzmöglichkeiten sowie sonstige Prophylaxemaßnahmen, insbesondere auch bei längeren Flügen bezüglich eines Thromboserisikos, fachkundig zu informieren und ggf. ärztlichen Rat einzuholen. Allgemeine Informationen geben insbesondere Gesundheitsämter, reisemedizinisch erfahrene Ärzte (Institute für Tropenmedizin), reisemedizinische Informationsdienst sowie die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Auskunft erhalten Sie auch von Travelmed auf deren Homepage (http://www.travelmed.de).

Für die Einhaltung der für die Reise wesentlichen Vorschriften ist der Reiseteilnehmer selbst verantwortlich. Das Reisebüro haftet bei gesonderter Beauftragung über die Beschaffung von Visa und sonstigen Reisepapieren nicht für rechtzeitige Erteilung und den rechtzeitigen Zugang dieser Reisepapiere, es sei denn, das Reisebüro hat die Verzögerung schuldhaft verursacht.

VIII. Reiseversicherungen
RSH empfiehlt bei Buchung dringend den Abschluß eines Reiseschutzpaketes, zumindest aber den Abschluß einer Reiserücktrittskostenversicherung und einer Auslandskrankenversicherung mit integriertem medizinischen Rücktransport. Wir beraten Sie gern über alle Fragen zu Reiseversicherungen und Gesundheitsschutz.

IX. Haftungsbeschränkung
Bei den einzelnen Angaben zu den Reisen ist RSH auf die Informationen angewiesen, die er von den jeweiligen Veranstaltern erhält. RSH hat keine Möglichkeit, diese Informationen auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. RSH gibt daher gegenüber Ihnen keinerlei Garantien oder Zusicherungen hinsichtlich der Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität dieser Informationen ab. Das gleiche gilt für sonstige Informationen, die auf dieser Website enthalten sind und von Dritten zur Verfügung gestellt wurden.

RSH haftet ebenfalls nicht für die Verfügbarkeit der Reise zum Zeitpunkt der Buchung oder für die ordnungsgemäße Erbringung der gebuchten Reise.

Eine Haftung von RSH aus diesem Vertrag erfolgt grundsätzlich nur in folgenden Fällen:
Auf Schadenersatz, insbesondere aufgrund Verzugs, der Verletzung von Beratungs- und vertraglichen Nebenpflichten, vorvertraglichen Pflichten, der Verletzung gewerblicher Schutzrechte Dritter und unerlaubter Handlungen, haftet RSH nur, wenn die gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen von RSH vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Soweit RSH dem Grunde nach haftet, wird der Schadenersatzanspruch auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Diese Schadenbegrenzung gilt nicht, wenn das schadensauslösende Ereignis durch einen gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen von RSH vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Die Gesamthaftung von RSH ist im Fall leichter Fahrlässigkeit auf den Wert der gebuchten Reise beschränkt. Vorstehende Haftungsbeschränkung findet keine Anwendung, wenn als Schadensfolge der Tod oder ein Körper- oder Gesundheitsschaden eingetreten ist. Soweit die Haftung von RSH ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von RSH.

X. Datenschutzbestimmungen
Der Kunde wird gem. § 33 BDSG, § 3 Abs. 5 TDDSG und § 12 Abs. 6 MDStV darauf hingewiesen, dass die Angaben, die er im Rahmen des vorliegenden Vertragsverhältnisses macht (insbesondere Name und Anschrift), von RSH in dem für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren gespeichert, erhoben, verarbeitet und genutzt werden (§ 5 Abs. 1 TDDSG und § 15 Abs. MDStV). Der Kunde wird außerdem darauf hingewiesen, daß RSH Nutzungs- und Abrechnungsdaten im Rahmen des § 6 Abs. 1 TDDSG und des § 15 Abs. 2 MDStV erhebt, verarbeitet und nutzt.

Der Kunde wird gem. § 3 Abs. 4 TDSV darauf hingewiesen, daß von RSH personenbezogene Daten der am Fernmeldeverkehr Beteiligten, im Rahmen des nach der TDSV zulässigen Umfangs erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Solange der Auftraggeber nicht widerspricht, ist RSH berechtigt, die erhobenen Bestandsdaten zu verarbeiten und zu nutzen, soweit dies zur Beratung des Kunden, zur Werbung und zur Marktforschung für eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten Gestaltung der Telekommunikationsdienstleistungen erforderlich ist (§ 3 Abs. 1 Satz 2 TDSV i.V.m. § 4 Abs. 2 TDSG). Der Auftraggeber kann dieser Nutzung jederzeit ohne Angabe von Gründen widersprechen.

XI. Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Auf das Vertragsverhältnis findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Sofern gesetzlich zulässig, wird für sämtliche Streitigkeiten Düsseldorf als Gerichtsstand vereinbart.

XII. Schlußbestimmung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten vollständig alle Vereinbarungen des zwischen dem Kunden und RSH bestehenden Vertrages und ersetzen alle vorangehenden Vereinbarungen, Garantien oder Zusicherungen, ungeachtet, ob sie mündlich, elektronisch oder schriftlich erfolgten.

RSH behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft jederzeit zu ändern oder zu erneuern, ohne daß insoweit eine Pflicht zur Mitteilung gegenüber dem Kunden besteht. Auf der Website wird die jeweils aktuelle Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Zeitpunkt ihrer Geltung an bereitgehalten. Mit der Weiternutzung der Website nach einer Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen erklären Sie Ihr Einverständnis zu den Änderungen.

Sollte eine der Klauseln der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt diese Unwirksamkeit nicht die übrigen Klauseln. Die unwirksame Klausel ist durch eine Klausel zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der zu ersetzenden Klausel am nächsten kommt. Ist dies nicht möglich, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.